AGB

Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Rahmen von Verträgen, die zwischen Margareta Kombouanga Kombo, Künstlername: „Rita Kombo“ (im Folgenden „Anbieterin“ genannt) und dem Auftraggeber, welche zusammen geschlossen werden.
(2) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für den Auftraggeber gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.


§ 2 Leistungsumfang
(1) Engagement-Details und detaillierte Buchung sind gemäß separater Vereinbarung zu Regeln. Dies betrifft Zeitablauf, Liedauswahl und alle weiteren Details der Buchung.
(2) Die Liedauswahl muss bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung definitiv festgelegt sein und ist der Anbieterin schriftlich (E-Mail) mitzuteilen. Es können Lieder aus der Songliste auf der Homepage www.ritakombo.de ausgewählt werden.
(3) Andere Liedwünsche sind mit der Anbieterin zu besprechen 
(4) Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
(5) Bei Buchungen zum Sektempfang, Abendveranstaltungen o.ä. gilt die vereinbarte Gage für den definierten Zeitraum. Für jede weitere angefangene Stunde stellt die Anbieterin einen Preis von 70.- € in Rechnung. Eine Ausdehnung des Zeitraums wird vor Ort in Rücksprache mit dem
Auftraggeber festgelegt.
(6) Im vereinbarten Zeitraum steht der Anbieterin jede Stunde eine frei wählbare Pause von mindestens 15 Minuten zu. In diesen Pausen kann die Anbieterin Musik ab Band laufen lassen.

 

§ 3 Vertragsabschluss (1) Die Informationen auf der Internetseite www.ritakombo.de sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Der Auftraggeber erhält per E-Mail das individuelle Angebot.
(2) Durch Rückbestätigung des Angebotes per E-Mail durch den Auftraggeber erfolgt ein
Vertragsabschluss mit Anerkennung der AGB.
(3) Bei Buchungen mit einem Betrag über EUR 400.- ist zwingend die Bestätigung des Angebotes durch Unterschrift des Auftraggebers und Rücksendung per Post oder E-Mail mit Scan nötig. Durch die Unterschrift erfolgt ein Vertragsabschluss mit Anerkennung der AGB.
(4) Auf Wunsch des Auftraggebers kann ein schriftlicher Engagement-Vertrag abgeschlossen werden. (5) Falls gewünscht nimmt die Anbieterin mit der zuständigen Person vor Ort (Standesamt, Kirche, Restaurant usw.) vorgängig Kontakt auf.
(6) Der Auftraggeber ist dafür zuständig, dass die Anbieterin mindestens 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung Zutritt zu den Räumlichkeiten hat. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Anbieterin frühzeitig darüber zu informieren. (Bei standesamtlichen Trauungen ist oft nur eine kürzere
Aufbauzeit möglich).

 

§ 4 Technik
(1) Tontechnik wird durch die Anbieterin mitgebracht, aufgebaut und selbst bedient.
(2) Der Auftraggeber hat vorgängig dem Veranstalter vor Ort (Kirche, Standesamt, Restaurant usw.) den Auftritt anzukünden und den Auftritts-Standort inklusive vorhandenem Stromanschluss zu klären. Der Standort ist der Anbieterin spätestens beim Aufbau mitzuteilen. Falls kein Stromanschluss vorhanden ist, ist dies der Anbieterin auf jeden Fall spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung mitzuteilen.
(3) Bei Freiluft-Veranstaltungen ist vom Auftraggeber für eine wetterfeste Unterstellmöglichkeit für die Anbieterin und die Technik zu sorgen. Dies bedeutet bei starker Hitze ein entsprechenden Sonnenschutz und bei Regenwetter eine trockene Unterstellmöglichkeit.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte gesamte Gage ist netto. Der Ausweis der Umsatzsteuer entfällt gemäß Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.
(2) Die Anzahlung wird je nach Engagement Vereinbart und beträgt 25% der Gesamtgage. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen geleistet, ist der Vertrag ungültig. Die restliche Gage ist gemäß Rechnung spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung per Überweisung auf das von der Sängerin genannte Konto zu zahlen.
(3) Erst nach Bezahlung der Anzahlung ist das Engagement verbindlich gebucht.
(4) Bei Buchung der Anbieterin während des Sektempfanges, Abendveranstaltung o.ä. gilt die angegebene Gage für den Zeitraum gemäß Zeitplan. Sollte vor Ort ein längerer Auftritt vereinbart werden, hat dies eine höhere Gage zur Folge (Siehe § 2 Nr.5). Sollte sich hieraus ein geänderter Gesamtbetrag ergeben, wird der Restbetrag spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung fällig.
.
§ 5 Rücktrittsbestimmungen
(1) Sofern die Veranstaltung (Hochzeit, Taufe usw.) für die Anbieterin storniert wird, werden für den Auftraggeber folgende Ausfall- bzw. Stornierungskosten für die Stornierung fällig:
Bei jeder Stornierung = Die bereits getätigte Anzahlung bleibt bei der Anbieterin für bereits geleistete Aufwendungen (Offert- und Buchungsaufwendungen usw.)
Ausfall-Ersatz bei Terminstornierung ab 14 Tage nach verbindlicher Buchung

3 Tage vor Termin: 100%

7 Tage vor Termin: 75%

14 Tage vor Termin 50%

21 Tage oder länger vor Termin: 25%


(2) Bei Ausfall der Veranstaltung aus Gründen gesetzlich festgelegter höherer Gewalt anfällt beider Parteien keine Konventionalstrafe. Leistungshindernisse jedweder Art sind unverzüglich nach bekanntwerden dem anderen Vertragspartner mitzuteilen. Sie Sängerin haftet nicht für Auftrittshindernisse bei höherer Gewalt. Sollte die Sängerin durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse vor Ort die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung; ggf. kann ein Verhandlungsspielraum eingeräumt werden.


(3) Bei Krankheit, Unfall oder familiärer Sterbefälle ergeben sich für beide Vertragspartner keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Sofern die Anbieterin verhindert ist, wird Sie sich, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, um einen geeigneten Ersatz bemühen.
(4) In jedem Fall besteht die Pflicht zur sofortigen Information für beide Vertragspartner.
(5) Verhindert höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung, so sind beide Vertragspartner von Schadensersatzpflichten befreit.


§ 6 Werbezwecke
(1) Die Anbieterin kann rund um ihren Auftritt Videoaufnahmen und Fotos für eigene Werbezwecke (Homepage, Facebook, usw.) tätigen. Allfällige Fotos der Anbieterin zusammen mit dem Auftraggeber darf die Anbieterin ebenfalls für Werbezwecke verwenden.
(2) Sollten die Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, ist dies der Anbieterin spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich (E-Mail) mitzuteilen.


§ 7 Weitere Bedingungen
(1) Allfällige Gebühren der GEMA (Deutschland) ) sind vom Auftraggeber / Veranstalter zu tragen. 

 

§ 8 Haftung
(1) Die Haftung des Anbieters, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen für Schäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Haftung aufgrund von
Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, im Falle von Arglist, bei der Übernahme einer Garantie, Verletzungen von Kardinalpflichten sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten als Kardinalpflichten solche Pflichten, die die
ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde
deshalb vertraut und vertrauen darf.
(2) Im Falle einer Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
Dies gilt nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
im Falle von Arglist, bei der Übernahme einer Garantie oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes
.


§ 9 Datenschutz
(1) Die Anbieterin speichert und nutzt personenbezogene Daten der Kunden zur Abwicklung und Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages. Die Daten werden außerdem zur weiteren Pflege der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden verwendet, soweit der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

 

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Elektronische Schriftform (E-Mail) ist ausreichend.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.